

Gem. dem neuen Jugenschutzgesetz sind Computerspiele. die mit besonders realistischen, grausamen und reisserischen Gewaltdarstellungen und Tötungsdarstellungen beinhalten, unter Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt. Dies teilte die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit. Bei der aktuellen Rechtslage gab es nur ein Verbot für Gewalt- und Kriegsverheerlichung.
Als weiterer Punkt wurde beschlossen, das die Kennzeichnungspflicht von Computerspielen verändert wird. So soll die Kennzeichnung der USK eine bestimmte Mindestgrösse nicht mehr unterschreiten und muss deutlich sichtbar zu erkennen sein.


