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Home Jugendschutz Jugendgefährdung
Jugendgefährdende Trägermedien
Amtliches MitgliedsblattComputerspiele, die eine erhebliche Gefahr in Form von Mängeln bei der Erziehung an Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit hervorrufen könnten werden hier beschrieben.

Diese Trägermedien wandern nach einem Indizierungsverfahren je nach schwere der Jugendgefährdung auf die öffentliche Liste für indizierte Medien.

Besser bekannt als Indiziert

Indizierte ComputerspieleJugendgefährdende Trägermedien, die besser bekannt sind als indizierte Computerspiele und Filme werden durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien überwacht.

Computerspiele, die an gewisse Auflagen verstossen, werden nach einer Gremiumsentscheidung auf die Liste für Jugendgefährdung gebannt oder sogar eingezogen.
 

Servicehotline des BPjM

ServicetelefonDas Servicetelefon der Bundesbehörde für jugendgefährdende Medien steht allen Intressenten anfolgenden Wochentagen zur Sprechstunde offen :

  • Montag 9 - 16 Uhr
  • Dienstag 9 - 16 Uhr
  • Mittwoch 12 - 18 Uhr
  • Donnerstag 9 bis 16 Uhr
0228 / 37 66 31

Weitere Informationen bekommen Sie unter :
Internet : www.bundespruefstelle.de
Email : Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 

Amtliches Mitgliedsblatt

Amtliches MitgliedsblattDie BPjM gibt in 6 Ausgaben pro Jahr Ihr Amtliches Mitgliedsblatt heraus, welches Unternehmen und interessierte Erwachsene gegen eine Gebühr erwerben können. Dort sind alle verzeichneten jugendgefährdenden Inhalte in Listen je nach Rubrik aufgeführt. Das Amtliche Mitgliedblatt kann beim ForumVerlagGodesberg GmbH per Mail oder Fax angefordert werden.

Ein Nachdruck oder Weitergabe der öffentlichen Liste ist strengstens verboten.
 

Handhabung von indizierten Inhalten

Jugendgefährdende TrägermedienDie Handhabung von jugendgefährendenden Inhalten ist geregelt im §15 JuSchG, welche regeln, wie Jugendlichen der Zugang zu den indizierten Inhalten zu verhindern ist.

So dürfen diese Medien nicht beworben werden und Jugendlichen in keiner Form zugänglich gemacht werden, was bedeutet, das sich solche Artikel wesentlich schwerer in der Öffentlichkeit verkaufen lassen.
 

Bundesprüfstelle für jugendgefährdene Medien

Bundesprüfstelle für jugendgefährdene MedienDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPjM), die ihren Amtsitz in Bonn hat. ist eine selbstständige Oberbundesbehörde und verfügt über einen eigenen Etat und ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeordnet.

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Begriffserklärung Jugendgefährdung

Kennzeichung oder ohneVon einer Jugendgefährdung wird gesprochen, wenn Jugendliche und Kinder durch Medien in Ihrer Enwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwirtlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit gefährdet werden.

Als schwer jugendgefährdende Medieninhalte gelten Darstellungen, die die Würde des Menschen verletzen, Kriegsverherrlichung, Kinder in unnatürlichen geschlechtsbetonter Körperhaltung und Inhalte deren Verbreitung nach dem StGB untersagt sind.