Diese dienen als Orientierungshilfen für Käufer von Unterhaltungssoftware und sind auf jeder Produktverpackung vorhanden. Um sicherzustellen, das Kinder und Jugendliche nur Zugang zu Unterhaltungssoftware ( Computer- und Konsolen Spiele) haben, wurde die Altersfreigaben zum 1.4.2003 gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Angaben finden Sie auf den Seiten der USK
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