Jugendgefährdende Trägermedien, die besser bekannt sind als indizierte Computerspiele und Filme werden durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien überwacht.Computerspiele, die an gewisse Auflagen verstossen, werden nach einer Gremiumsentscheidung auf die Liste für Jugendgefährdung gebannt oder sogar eingezogen.



Jugendschutz
Mit Jugendschutz meint man Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die durch das Jugendschutzgesetz geschützt sind. Es kommen ständig neue Computerspiele auf den Markt, die teilweise mit unnötiger Gewalt ins Spielgeschehen eingreifen. Der Jugendschutz soll vor dieser Gefahr im Bereich der Computerspiele warnen und die Beteiligten schützen.
Das Servicetelefon der Bundesbehörde für jugendgefährdende Medien steht allen Intressenten anfolgenden Wochentagen zur Sprechstunde offen :
Die BPjM gibt in 6 Ausgaben pro Jahr Ihr Amtliches Mitgliedsblatt heraus, welches Unternehmen und interessierte Erwachsene gegen eine Gebühr erwerben können. Dort sind alle verzeichneten jugendgefährdenden Inhalte in Listen je nach Rubrik aufgeführt. Das Amtliche Mitgliedblatt kann beim ForumVerlagGodesberg GmbH per Mail oder Fax angefordert werden.
Die Handhabung von jugendgefährendenden Inhalten ist geregelt im §15 JuSchG, welche regeln, wie Jugendlichen der Zugang zu den indizierten Inhalten zu verhindern ist.
Die
Von einer Jugendgefährdung wird gesprochen, wenn Jugendliche und Kinder durch Medien in Ihrer Enwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwirtlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit gefährdet werden.
Diese dienen als Orientierungshilfen für Käufer von Unterhaltungssoftware und sind auf jeder Produktverpackung vorhanden. Um sicherzustellen, das Kinder und Jugendliche nur Zugang zu Unterhaltungssoftware ( Computer- und Konsolen Spiele) haben, wurde die Altersfreigaben zum 1.4.2003 gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Angaben finden Sie auf den Seiten der