Das atemberaubende Echtzeitstrategiespiel Warhammer 40.000 : Dawn of War bringt Spielbrett beeindruckend auf den Computer. Dem Spieleentwickler Relic Entertainment ist mit dem Computerspiel der Strategieknaller für das Jahr 2004 gelungen.
Das epische Echtzeitstrategiespiel ist im Warhammer 40k Universium angesiedelt, wo kriegerische Kriegsorden Planeten überfallen. Als Kommandant der Blood Raven, einem Order der Spaces Marines, haben Sie die Aufgabe die Orks von dem überfallenen Planeten zu befreien. Führen Sie die Space Marines in der Solo Kampagne zum Erfolg.
Mit ganzen 4 Rassen, wie den Space Marines, die Orks, Die Elder und die Chaos Space Marines kann im Mehrspielermodus mit insgesamt 8 Parteien gespielt werden. Dabei wird bei Dawn of War auf ein anderes Spielprinzip wertgelegt, den der Ressourcenabbau wurde durch die Eroberung und das Halten von Kontrollpunkten erreicht. Die nötige Energie wird durch Generatoren erzeugt. Limitierte Infantrie- und Fahrzeugeinheiten können je nach Rasse durch Forschung und Gebäude gegrenzt erweitert werden.
Dank der ausgereigten 3d Engine lassen sich Schlachten frei drehen und zoomen und dne Eindruck vermitteln, als würde man einen Shooter spielen. Dies wurde durch viele, wie oben genannten Auszeichnungen in der Presse belohnt. Ausserdem gab es später einen Editor zum Erstellen eigener Karten zum Download und der Armee Designer liess ein individuellen Aussehen der Einheiten zu. Das Strategiespiel schafftes sogar als Disziplin bei den World Cyber Games.
Systemanforderungen
- Windows 98 / ME / 2000 / XP
- Prozessor mit 1.4 GHz oder höher
- 256 MB Arbeitsspeicher
- 2 GB Festplattenspeicher
- 3D Grafikkarte mit 32 MB oder mehr (min. Radeon 8500 oder GeForce 3)
- 4x CD ROM
- 16 Bit Soundkarte
- DirectX 9.0b
- Maus, Tastatur, Joypad
Spieledetails
| Spieleentwickler : Publisher : Genre : Sprachen : Release : Ausstattung : Aktuellste Version : Webauftritt : Fassungen : Auszeichnungen : Erweiterungen : Reihe : Besonderheiten : |
Relic Entertainment |

Dieses Computerspiel hat eine Jugendfreigabe ab 16 Jahren gem. § 14 JuSchG.
Weitere Informationen zum Thema Jugend in Verbindung mit der multimedialen Unterhaltung finden in unserem Bereich Jugendschutz.
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