Bei dem Shooter Darkest of Days wüssen Kontrahenten in fünf unterschiedlichen Epochen gejagt werden, welche in der Vergangenheit die Zeit manipulieren und so die Geschichte verändern könnten.
Bei dem futuristischen Shooter Darkest of Days schlüpft der Spieler in die Rolle eines Timecops, welcher skrupellose Zeitreisende, welche mit der Manipulation der Zeitgeschichte die Ordnung der Epoche verändern wollen, jagen und zur Strecke bringen.
So gilt es in der Zeit des Vulkanausbruchs von Pompeji, zur Zeit der Römer, im 1. und 2. Weltgrieg, im amerikanischen Bürgerkrieg und bei der Schlacht um Little Bigborn General Custer überlebt hätte, die Ordung wieder herzustellen, ohne dabei in die Geschichte einzugreifen.
Dabei muss die Waffenauswahl steht nach Ermessen und der Epoche gewählt werden, um die Zukunft nicht zu verändern. So stehen die kekannten Waffensysteme der jeweiligen Epoche, sowie die futuristische Waffen der Zukunft für die Einsätze bereit.
Neben den unterschiedlichen Epochen mit umfassenden, historischen Szenarien, bietet Darkest of Days eine interessante Auswahl der unterschiedlichsten Waffensysteme samt Waffenupdates. Dank der leistungsstarken Engine werden selbst eine grosse Anzahl von Gegner fliessend auf dem riesigen frei begehbaren Spielfeld, dargestellt. Die Geschichte basiert auf zwei unterschiedlichen Handlungssträngen und alternativen Missionenwahl.
Systemanforderungen
- Windows XP
- Prozessor mit 2 Ghz oder höher
- 768 MB Arbeitsspeicher
- 5 GB Festplattenspeicher
- 3D Grafikkarte mit 128 MB oder mehr
- AC97 / 5.1ch
- 8x DVD ROM
- DirectX 9
- Maus, Tastatur
Spieledetails
| Spieleentwickler : Publisher : Genre : System : Sprachen : Release : Datenträger : Aktuellste Version : Webauftritt : Fansites : Fassungen : Erweiterungen : Auszeichnungen : Reihe : Besonderheiten : |
8 Monkey Labs Production The Games Company Shooter Personal Computer ... September 2009 ... 1.05 www.the-games-company.com/de/games/pc/DoD/ ... ... ... ... ... ... |
Wichtiger Hinweis !
Dieses Computerspiel hat keine Jugendfreigabe gem. § 14 JuSchG.
Weitere Informationen zum Thema Jugend in Verbindung mit der multimedialen Unterhaltung finden in unserem Bereich Jugendschutz.
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